Familienrecht
Dieses sehr facettenreiche und emotionale Rechtsgebiet setzt neben fachlicher Spezialisierung und Kompetenz Empathie und Einfühlungsvermögen voraus. Jeder Fall, jeder Mandant ist anders und wird von mir persönlich und individuell beraten und vertreten.
Ziel meiner Beratung und Tätigkeit ist es stets, einen Rosenkrieg zu vermeiden und mit meinen Mandanten angemessene und vernünftige Lösungen zu erarbeiten, die es beiden Ehegatten auch in Zukunft ermöglichen, sich mit Respekt zu begegnen.
Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen gerne unter anderem in folgenden Bereichen zur Verfügung:
• Ehescheidung sowie Aufhebung von Lebenspartnerschaften, auch nach internationalem Recht
• Unterhalt
• Sorgerecht, Umgangsrecht und andere Regelungen in Kindschaftssachen
• Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
• Gewaltschutz und Unterlassung
• Ehewohnung und Hausrat
• Verwandtenunterhalt
Erbrecht
Hier unterstütze ich Sie gerne bei der Gestaltung und Abfassung Ihres letzten Willens, wobei es mir wichtig ist, Ihnen aufzuzeigen, wie Sie Ihre Vorstellungen rechtssicher verwirklichen können.
Auch nach dem Tod eines Familienmitglieds bin ich Ihnen dabei behilflich, Ihre Rechte durchzusetzen.
Mein Ziel ist es, kostspielige streitige (gerichtliche) Auseinandersetzungen zu vermeiden und möglichst eine einverständliche Lösung herbeizuführen, die es den Beteiligten ermöglicht, sich wieder friedvoll in die Augen zu schauen.